Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Top Fit Studio Lingenfeld GmbH
Stand: April 2025
1.0 Leistungsumfang
(1) Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH gewährt dem Nutzer gegen das vertraglich vereinbarte Entgelt Zugang zum Fitnessstudio im Rahmen der im Vertrag festgelegten Leistungen und während der offiziellen Öffnungszeiten. Etwaige Einschränkungen, wie z. B. die Nutzung bestimmter Bereiche (z. B. Wellness- und Saunabereich, Kursprogramm), richten sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und sind vom Nutzer zu beachten.
(2) Die Nutzung des Solariums ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Der Zugang zum Sauna- und Wellnessbereich ist ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt.
(3) Jegliche gewerbliche Nutzung der Einrichtungen – etwa der entgeltliche Verkauf von Waren oder das Anbieten von Trainingsdienstleistungen – ist im Studio untersagt.
(4) Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH behält sich vor, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund zu widerrufen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte vollständig zurückerstattet.
1.1 Mitgliedschaftswechsel (Upgrade / Downgrade)
(1) Ein Upgrade in eine höherwertige Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit erneut mit der ursprünglich vereinbarten Laufzeit ab dem Datum des Upgrades.
(2) Ein Downgrade in eine niedrigere Mitgliedschaft ist nur zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist möglich. Ein vorzeitiger Wechsel in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang ist ausgeschlossen.
2.0 Öffnungszeiten
(1) Die Nutzung des Top Fit Studios Lingenfeld ist ausschließlich während der offiziellen Öffnungszeiten möglich. Diese werden durch Aushang im Studio sowie auf der Website bekanntgegeben.
(2) Änderungen der regulären Öffnungszeiten werden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt. Dies gilt auch für geplante, vorübergehende Schließungen einzelner Bereiche oder des gesamten Studios (z. B. für Reinigungs-, Wartungs- oder Umbauarbeiten).
(3) In dringenden Fällen, wie etwa technischen Störungen oder aus Sicherheitsgründen, kann eine kurzfristige und zeitlich begrenzte Schließung auch ohne Vorankündigung erfolgen. Das Studio bemüht sich in diesen Fällen um eine schnellstmögliche Information der Nutzer.
(4) An gesetzlichen Feiertagen kann das Studio ganz oder teilweise geschlossen bleiben. Auch diese Regelungen werden mindestens 14 Tage im Voraus bekanntgegeben.
3.0 Mitgliedschaften
3.1 Dauer der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann mit einer Grundlaufzeit von 1, 3, 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen werden – sofern nichts Abweichendes im Vertrag vereinbart wurde.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt der reguläre 1-Monatsbeitrag gemäß der aktuellen Preisliste für Verträge mit monatlicher Kündigungsfrist.
3.2 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird auf Wochenbasis berechnet und jeweils im Voraus für zwei Wochen abgebucht. Die Abbuchung erfolgt alle 14 Tage per SEPA-Lastschriftmandat.
(2) Die Anzahl der Wochenbeiträge pro Monat kann je nach Kalendermonat variieren. Der erste Beitrag ist mit Vertragsbeginn zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung.
(3) Die Pauschale für das Startpaket wird ebenfalls mit Vertragsbeginn fällig. Details zum Umfang und zur Höhe der Pauschale sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
3.3 Mitgliedschaftswechsel (Upgrade / Downgrade)
(1) Ein Upgrade in eine höherwertige Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. In diesem Fall beginnt die Vertragslaufzeit erneut mit der ursprünglich vereinbarten Laufzeit ab dem Datum des Upgrades.
(2) Ein Downgrade in eine niedrigere Mitgliedschaft ist nur zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist möglich. Ein vorzeitiger Wechsel in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang ist ausgeschlossen.
3.4 Servicepauschale
Für LIFESTYLE-, PREMIUM- und WELLNESS-Mitgliedschaften erhebt die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH eine halbjährliche Servicepauschale. Die Höhe richtet sich nach der Laufzeit der Mitgliedschaft:
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten: 29,90 € pro Halbjahr
- Bei Verträgen mit 3 Monaten Laufzeit: einmalig 15,00 €
- Bei 1-Monatsverträgen: einmalig 5,00 €
Die Servicepauschale wird automatisch fällig und ist Teil des Mitgliedschaftsvertrags.
5.5 Sonderkonditionen für bestimmte Personengruppen
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH bietet für folgende Personengruppen vergünstigte Mitgliedstarife an.
- Schüler, Auszubildende, Studierende
- Mitglieder in Elternzeit
- Rentner
- Menschen mit Behinderung
Diese Sonderkonditionen gelten ausschließlich bei Nachweis der entsprechenden Berechtigung und nur für die Dauer der Gültigkeit des Nachweises. Der Nachweis ist vor Vertragsabschluss bzw. spätestens zum Vertragsbeginn unaufgefordert vorzulegen.
3.5.1 Mitteilungspflicht bei Statusänderung
Änderungen des Status (z. B. Ende der Ausbildung, Elternzeit, Rentenbezug) sind der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied dies, kann die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH den Sondertarif rückwirkend auf den regulären Tarif ändern und die Differenz nachfordern.
3.6 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug kann die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH die Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Beträge verweigern und behält sich das Recht auf außerordentliche Kündigung vor.
(2) Ein Zahlungsverzug liegt insbesondere vor, wenn:
- eine fällige Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat (z. B. mangelnde Kontodeckung, fehlerhafte Kontodaten), nicht eingelöst wird,
- der erste Beitrag nicht spätestens 14 Tage nach Vertragsbeginn eingegangen ist.
(3) Für durch das Mitglied schuldhaft verursachte Rücklastschriften, Mahnungen oder andere durch den Zahlungsverzug entstehende Kosten stellt die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung. Dazu zählen:
- Mahngebühren
- Bankgebühren
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
- Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung (Inkassogebühren, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten)
(4) Gerät das Mitglied mit mehr als 12 Wochenbeiträgen in Verzug oder erfolgt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, wird der gesamte Beitrag der Mindestlaufzeit sofort fällig
(5) Ändert das Mitglied seine Bankverbindung, ist es verpflichtet, die neue Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die infolge der verspäteten oder unterlassenen Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
(6) (6) Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer darf die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH den Mitgliedsbeitrag entsprechend anpassen. Die Änderung wird schriftlich mitgeteilt und gilt ab dem folgenden Monatsanfang.
3.7 Kündigung der Mitgliedschaft
(1) Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt – sofern nicht anders auf dem Vertragsdeckblatt vereinbart – 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit von einer der Vertragsparteien in Textform (z. B. Brief, E-Mail) gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
(2) Ab dem Beginn der unbefristeten Vertragslaufzeit wird der jeweils geltende Grundbeitragssatz fällig. Dieser entspricht dem Preis der aktuellen 1-Monats-Mitgliedschaft im jeweiligen Mitgliedsbereich.
(3) Bei Verlängerung der Mitgliedschaft kann das Mitglied frei eine neue Laufzeit von 3, 6, 12 oder 24 Monaten wählen – unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit. In diesem Fall entfällt die einmalige Startpauschale erneut.
(4) Mitgliedschaften, die sich auf unbestimmte Zeit verlängert haben, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung bei der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH maßgeblich.
3.8 Pausierung / Stilllegung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag des Mitglieds und im gegenseitigen Einvernehmen mit der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum pausiert („stillgelegt“) werden. Die Mindestruhezeit beträgt 4 Wochen. Die Pausierung muss vor Beginn des gewünschten Ruhezeitraums beantragt werden.
(2) Voraussetzung für eine Stilllegung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der durch geeignete Nachweise zu belegen ist. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Schwangerschaft
- Krankheit (bei ärztlicher Bescheinigung)
- Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte
- Studienbedingte Auslandssemester
(3) Während der Stilllegung ist die Nutzung des Top Fit Studios nicht gestattet. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Stilllegung, sodass sich auch der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt entsprechend verschiebt.
(4) Für Mitglieder der POWERHALL-Mitgliedschaft fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Ruhezeitraum an. Für Mitglieder der LIFESTYLE-, PREMIUM- oder WELLNESS-Mitgliedschaften entfällt diese Gebühr im Rahmen der Servicepauschale.
4.0 Mitteilungspflicht bei Datenänderung
(1) Das Mitglied muss bei Vertragsabschluss eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH kann vertragsrelevante Mitteilungen (z. B. Mahnungen, AGB-Änderungen) wahlweise per Post oder E-Mail senden, wobei beide Zustellarten als rechtswirksam gelten.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung) der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(3) Unterlässt das Mitglied die rechtzeitige Mitteilung geänderter Daten und entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen (z. B. Rücklastschriftgebühren, Kosten für Rückläufer, wiederholte Zustellungen), sind diese vom Mitglied zu tragen.
(4) Im Streitfall gilt der Nachweis der Absendung einer E-Mail durch die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH an die zuletzt vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse als ordnungsgemäße und wirksame Zustellung, sofern das Mitglied keine rechtzeitig mitgeteilte Änderung dokumentieren kann.
5.0 Mitgliedskarte
(1) Ausstellung und Aktivierung
Die personalisierte Mitgliedskarte wird mit Vertragsbeginn aktiviert. Für die Ausstellung der Karte wird ein Pfand in Höhe von 10,00 € erhoben, das ausschließlich gegen Vorlage des Kassenbons bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Karte nach Vertragsende zurückerstattet wird.
(2) Personalisierung und Zugang
Die Mitgliedskarte ist nur mit einem aktuellen Lichtbild im Mitgliedskonto personalisiert. Der Zugang zum Studio und die Nutzung der gebuchten Trainingsbereiche sind ausschließlich mit dieser Karte möglich.
Fehlt das Lichtbild, muss sich das Mitglied bei jedem Besuch mit einem Lichtbildausweis ausweisen.
(3) Nichtübertragbarkeit und Vertragsstrafe
Die Mitgliedskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhafter Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 €.
Diese Vertragsstrafe berührt nicht die Möglichkeit der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen; die Vertragsstrafe wird jedoch auf einen etwaigen Schadenersatz angerechnet.
Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Verlust oder Beschädigung
Ein Verlust oder eine Beschädigung der Mitgliedskarte ist unverzüglich der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH zu melden. In diesem Fall kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
(5) Ersatzkarte im Rahmen der Servicepauschale
Mitglieder mit einer Lifestyle-, Premium- oder Wellness-Mitgliedschaft, für die eine Servicepauschale entrichtet wird, erhalten einmal pro 6 Monate kostenlos eine Ersatzkarte im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung. Darüber hinaus gehende Ersatzkarten sind kostenpflichtig.
6.0 Hausordnung
(1) Geltung der Hausordnung
Das Mitglied unterliegt der Hausordnung des Top Fit Studios Lingenfeld, die für den Trainingsbereich sowie den Sauna- und Wellnessbereich gilt. Beide Hausordnungen sind im Studio und online unter www.topfit-lingenfeld.de einsehbar. Das Mitglied verpflichtet sich, diese einzuhalten
(2) Verstöße gegen die Hausordnung
Eine Verletzung der Hausordnung kann zu einer Verwarnung, einem temporären Hausverbot oder einem Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios führen. Dies gilt für beide Bereiche, d.h. sowohl für den Trainingsbereich als auch für den Sauna- und Wellnessbereich. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beiträge bleibt auch im Falle eines Ausschlusses bestehen.
(3) Rechte der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung die Mitgliedschaft kündigen, den Zugang zum Studio dauerhaft verwehren oder den temporären Zugang für einen bestimmten Zeitraum sperren. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Sauna- und Wellnessbereich. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt auch nach einer Kündigung oder Sperrung des Zugangs bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen
7.0 Nutzung von Spinden
(1) Bereitstellung und Verfügbarkeit
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH stellt dem Mitglied verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung, sofern diese verfügbar sind und je nach Vertragsart.
- POWERHALL- und LIFESTYLE-Mitglieder müssen ein geeignetes Bügelschloss selbst mitbringen, um ihre Spinde zu verschließen.
- PREMIUM-Mitglieder können die Spinde in den entsprechenden Umkleidebereichen mittels ihrer Mitgliedskarte verschließen und öffnen.
(2) Nutzung innerhalb der Anwesenheitszeiten
Die Nutzung der Spinde ist ausschließlich während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio gestattet. Das bedeutet, dass das Mitglied das Studio während der Öffnungszeiten betreten muss, um den Spind zu verwenden. Eine Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt.
(3) Öffnung und Entleerung der Spinde
Wird ein Spind außerhalb der Anwesenheitszeiten genutzt, dürfen Mitarbeiter der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH den Spind öffnen und den Inhalt entfernen. Die Gegenstände werden 4 Wochen aufbewahrt und danach entsorgt
(4) Haftung
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände, die in den Spinden aufbewahrt werden. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, alle persönlichen Wertsachen sicher zu verwahren.
8.0 Getränkeflat
(1) Inhalte der Getränkeflat
Die Getränkeflat umfasst ausschließlich Mineralwasser, stilles Mineralwasser und Mineralgetränke. Die Bedienung der Getränkeanlage erfolgt in Selbstbedienung.
(2) Kein Ausgleich bei Stilllegung
Im Falle einer kurzfristigen Stilllegung der Getränkeanlage (z. B. für Wartungs- oder Reinigungsarbeiten) besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich.
(3) Inklusivleistungen und Zusatzbuchung
Die Getränkeflat ist Bestandteil der LIFESTYLE- und PREMIUM-Mitgliedschaft. Mitglieder, die keine Getränkeflat in ihrem Mitgliedschaftspaket enthalten haben, können diese tages- oder monatsweise dazubuchen.
- Bistro und Verzehrkonto
(1) Verzehrkonto
Mitglieder haben die Möglichkeit, ein optional aufladbares Bistrokonto zu nutzen, um Speisen, Getränke, Produkte und Zusatzleistungen (z. B. Solarium) im Top Fit Studio Lingenfeld zu bezahlen. Die Aufladung des Bistrokontos erfolgt auf freiwilliger Basis.
(2) Verrechnung des Guthabens
Ein bei Vertragsende verbleibendes Guthaben auf dem Bistrokonto wird auf das Girokonto des Mitglieds zurücküberwiesen, es sei denn, es bestehen Zahlungsrückstände, die mit dem Guthaben verrechnet werden.
(3) Zahlungsmethoden
Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen im Studio sind möglich mittels Lastschrift, EC-Karte oder Barzahlung. Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.
- Änderungen dieser AGB
(1) Änderung der AGB
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist.
(2) Information und Widerspruch
Die Mitglieder werden in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Das Mitglied erhält die Möglichkeit, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen.
(3) Wirkung bei Ausbleiben des Widerspruchs
Die Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der genannten Frist keinen Widerspruch einlegt.
- Haftung
(1) Haftungsbeschränkung
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen basieren.
(2) Haftung bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH haftet nicht für Schäden des Mitglieds, außer bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Schadenersatzansprüche
Für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Haftung bei Unfällen
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der Fitnessangebote auf eigene Sicherheit zu achten. Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH haftet nicht für Unfälle, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung der Geräte und Einrichtungen des Studios verursacht werden. Für Schäden an persönlicher Kleidung oder Ausrüstung übernimmt das Studio keine Haftung.
(5) Sachbeschädigung
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH haftet nicht für Schäden an der persönlichen Ausrüstung des Mitglieds, die durch Dritte oder durch die Benutzung der Einrichtungen und Geräte im Studio entstehen. Für Sachbeschädigungen an Einrichtungen des Studios, die vom Mitglied verursacht werden, haftet das Mitglied.
- Datenschutz
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH verarbeitet personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich sind, wie zum Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, gekaufte Produkte sowie Rechnungs- und Zahlungsdaten. Diese Daten werden zum Zwecke des Vertragsschlusses und der Vertragserfüllung erhoben. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
(2) Speicherung und Löschung von Daten
Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Daten, die mit einem Nutzerkonto verknüpft sind (z. B. über die Studio-Software oder Studio-App), bleiben jedoch so lange gespeichert, wie das Nutzerkonto besteht.
(3) Datenverarbeitung bei Check-in und Check-out
Beim Check-in und Check-out im Fitnessstudio werden das Datum und die Uhrzeit auf dem Kunden-Nutzerprofil in der Studiosoftware gespeichert. Diese Daten dienen der Verwaltung der Studiomitgliedschaft und der Bereitstellung von Mitgliedsdiensten.
(4) Videoüberwachung
Das Studio überwacht einzelne Bereiche mittels Videokameras, wobei die Aufnahmen nur im Einzelfall gespeichert werden, wenn dies zur Sicherheit der Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die Videoüberwachung ist durch entsprechende Hinweisschilder im Studio gekennzeichnet. Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie dies im jeweiligen Fall notwendig ist.
(5) Einhaltung der Datenschutzgesetze
Die Top Fit Studio Lingenfeld GmbH stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden.
- Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Top Fit Studio Lingenfeld GmbH.
(4) Zustimmung durch Unterschrift
Das Mitglied bestätigt, dass es die AGB vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen hat. Mit seiner Unterschrift erklärt es sich mit den Bestimmungen einverstanden.
Bereit, das Beste aus dir herauszuholen?
Egal ob Training, Erholung oder neue Herausforderungen – wir sind für dich da.